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Kutschenführerschein


Ihren Führerschein bitte!


Geht es nach der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), benötigen alle Gespannfahrer, die mit Pferd und Wagen auf öffentlichen Wegen und Straßen unterwegs sind, ab dem 01. Juni 2017 einen Kutschenführerschein.
Unterschieden wird der Kutschenführerschein für private und gewerbliche Fahrer. Somit gibt es künftig einen „Kutschenführerschein A - Privatperson“ und einen „Kutschenführerschein B - Gewerbe“.
Bundesweit soll somit ein einheitliches Ausbildungssystem für Gespanne die sich im öffentlichen Raum bewegen sichergestellt werden. Hiermit soll zukünftig nicht nur Unfällen mit Pferdegespannen vorgebeugt werden, sondern auch ein klares Zeichen nach außen gesetzt werden.
Ins Leben gerufen wurde der Kutschenführerschein durch die Fahrsportexperten der FN, dem ADAC, dem Kfz-Fahrlehrverband sowie den Berufsgenossenschaften. Vorgabe der FN aber noch nicht Gesetz. Während die FN ab 01. Juni 2017 mit der Umsetzung dieser neuen Verkehrsausbildung beginnt, wird zeitgleich daran gearbeitet den „Kutschenführerschein“ auch gesetzlich durch die Landesministerien und den Bundestag in die deutschen Verkehrsgesetzte einfließen zu lassen, dies gestaltet sich aber aufgrund einer europaweiten EU-Führerscheinregelung nicht so einfach.
Zwar ist somit die Teilnahme am Straßenverkehr auch weiterhin ohne Kutschenführerschein gestattet, und er wird auch nicht für den Abschluss einer Versicherung benötigt, kommt es aber zu einem Unfall oder einer Rechtsstreitigkeit so muss der Gespannführer einen entsprechenden Sachkundenachweis erbringen. Ohne Sachkunde, ein Gespann ordnungsgemäß führen zu können, kann dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden und die Versicherung muss ggf. nicht zahlen.





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