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Fahrabzeichen 2 Ein- oder Zweispänner (FA2)

Lehrgangsangebot – Fahrabzeichen FA2 (Ein-/Zweispänner)

Ganzjährig bieten wir für das Fahrabzeichen FA2 (Ein-/Zweispänner) Lehrgänge zu verschiedenen Terminen an.
Die nächsten Termine können Sie einfach per email an: info [at] fahrsport.nrw erfragen oder auch aus dem Terminplan entnehmen.


§3435

Zulassung

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gemäß §3437 zu richten.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Mindestens 3 Monate im Besitz des FA4 (Ein- oder Zweispänner)
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
3. Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere(nur M- und G-Ponys), die den Anforderungen dieser Klasse entsprechen. Je Prüfung sind pro Gespann nicht mehr als drei Bewerber erlaubt.


§3436

Anforderungen

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem tag abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:


1. Teilprüfung praktisches Fahren
- Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- oder Zweispänners
- richtiges Auf-und Absteigen mit vorschriftsgemäßem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei bei Zweispännern
- Fahren einer Dressurprüfung Klasse M für Ein- oder Zweispänner gemäß Aufgabenheft
- Fahren eines Stilhindernisfahrens der Klasse M für Ein- oder Zweispänner ohne Abzüge
Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung des Fahrers. Ein für die Prüfungsabnahme geeignetes Fahrzeug ist Vorraussetzung.
- Arbeit an der Doppellonge

2. Stationsprüfungen
An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit im jeweiligen Themengebiet und begründet die Zusammenhänge.
Station 1
- Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgeräts gemäß Anforderungen der Klasse M
Station 2
- Trainingsaufbau






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